Offene Sprechstunde

Schon immer fühlen wir uns der zeitnahen Behandlung von Patienten mit akuten und ernsthaften Beschwerden verpflichtet. Seit Einführung der Terminsprechstunde halten wir bedarfsorientiert Reservetermine bereit, um Patienten mit akuten Beschwerden auch ohne vorherige Terminvereinbarung Hilfe anbieten zu können.

Da sich akute Erkrankungen aber nicht an feste Wochentage und Uhrzeiten halten, scheint es uns wenig sinnvoll, eine zeitlich festgelegte offene Sprechstunde anzubieten.

Wir wollen auch in Zukunft akut behandlungsbedürftige Patienten zeitnahe ohne Termin behandeln können, ohne diese auf die „offene Sprechstunde nächsten Mittwoch“ verweisen zu müssen.

Da wir aufgrund einer realitätsfernen und populistischen Gesetzgebung jedoch gezwungen sind, 5 offene Sprechstunden pro Woche auszuweisen, legen wir formal folgende offenen Sprechstunden fest:

  • Mo - Fr 08:00-09:00 Uhr

In diesem Zeitraum nehmen wir Anmeldungen zur offenen Sprechstunde entgegen. Sie werden dann - über die Sprechzeit des Tages verteilt - vorgehaltenen Pufferterminen zugeordnet.

Hierfür gilt folgende Regelung:

  • Soweit möglich, raten wir auf jeden Fall, einen Termin zu vereinbaren oder vor Aufsuchen der Praxis kurz anzurufen.
    So können Wartezeiten möglichst kurz gehalten werden.
  • Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis einen Behandlungsschwerpunkt für Hämorrhoidalleiden und Venenerkrankungen hat.
    Sollten wir Sie im akuten Notfall aufgrund einer anderen Erkrankungen behandeln, entsteht daraus kein Anspruch, dass wir Sie hinsichtlich dieser Erkrankungen auch in Zukunft weiter behandeln können.
  • Im Rahmen der offenen Sprechstunde kann jeweils nur ein akutes Problem untersucht und/oder behandelt werden. Es handelt sich um eine Dringlichkeitssprechstunde, in der weitergehende Erörterungen und Abklärungen nicht möglich sind.
  • Wir können nicht mehr Patienten annehmen, als wir während der genannten Zeiten auch behandeln können.
    • Selbstverständlich bemühen wir uns, akut bedrohliche Erkrankungen und Schmerzpatienten zeitnahe zu behandeln.
    • Bei voraussichtlich ausgeschöpfter Kapazität behalten wir uns vor, nicht dringlich Behandlungsbedürftige abzuweisen.
    • Weiterhin behalten uns vor, dringlich behandlungsbedürftige Patienten zu priorisieren und ggf. auch im Rahmen der offenen Sprechstunde bereits angenommene Patienten ohne medizinisch unmittelbare Dringlichkeit auf Termine zu verweisen.
  • Da der Andrang im Rahmen der offenen Sprechstunde nicht vorhersehbar ist und wir in jedem Fall bemüht sind, terminierte Sprechzeiten pünktlich einzuhalten, bitten wir Patienten, die sich im Rahmen der offenen Sprechstunde ohne Termin vorstellen, mit längeren Wartezeiten rechnen.